• Wir pflegen einen respektvollen, toleranten, freundlichen Umgang miteinander. Deshalb ist selbstverständlich, dass z.B. rassistische, frauen- oder schwulenfeindliche Handlungen jedweder Art zu unterlassen sind.
  • Jede Form von Gewalt und die Androhung von Gewalt ist unerwünscht und führt schnell zu einem Hausverbot, sowie einer Strafanzeige.
  • Die Mitarbeiter haben Hausrecht. Bei Problemen oder Fragen sind sie Ansprechpartner und werden gerne helfen. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  • Konsum und Besitz von Drogen sind nicht erlaubt. Dealen wird als Gewalt gegen den Abhängigen betrachtet und daher mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet.
  • Waffen dürfen, auch im Sinne unserer klaren Ablehnung von Gewalt, nicht mitgebracht werden.
  • Das Radhaus finanziert sich weitestgehend aus den Getränkeeinnahmen. Fremdgetränke sind daher verboten. Wer dennoch ein Fremdgetränk bei sich hat, erklärt sich automatisch zu dessen Vernichtung durch Mitarbeiter bereit.
  • Zutritt ist für alle über 16 Jahren. Eine Ausnahme bildet die Lila Pause Disco, bei der keine Altersbeschränkung besteht.
  • Tiere sind für den Wald und andere natürliche Habitate erschaffen worden. Das Mitbringen von Tieren ins Radhaus ist verboten, um Gefährdungen der Tiere selbst und anderer Gäste zu verhindern.
  • Es gelten weiterhin die üblichen gesellschaftlichen Umgangsformen, die “guten Sitten”, sowie alle einschlägigen Gesetze, wie z.B. Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch, BGB, usw.